„Quaecumque vero inter curandum videro aut audivero, immo etiam ad medicandum non adhibitus in communi hominum vita cognovero, ea, siquidem efferre non contulerit, tacebo et tamquam arcana apud me continebo.“
(„Was ich bei der Behandlung sehe oder höre oder auch außerhalb der Behandlung im Leben der Menschen, werde ich, … , verschweigen und solches als ein Geheimnis betrachten.“)
Mit diesem Abschnitt aus dem Eid des Hippokrates ist der Datenschutz seit zwei Jahrtausenden zentraler Bestandteil ärztlichen Handelns und in unserer heutigen Welt ist aktueller denn je und ausgebreitet auf alle Bereiche des Lebens. Der Schutz von Daten wird in Deutschland seit langem durch Gesetze streng geregelt, die zuletzt durch die Datenschutz-Grundverordnung nochmals erheblich verschärft wurden.
Der Schutz Ihrer Daten hat in unserer Praxis höchsten Stellenwert. Bereits bislang war das Datenmanagement wichtiger Bestandteil unseres zertifizierten Qualitätsmanagementsystems. Diese Bedeutung wurde vom Gesetzgeber nun nochmals gesteigert und spiegelt sich in unserem Verfahrensverzeichnis für Datenschutz wieder, das wir beständig weiterentwickeln und in das wir Ihnen gerne Einblick gewähren.